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Herzlich Willkommen


Wir begrüßen Sie auf der neuen Internetpräsenz

http://www.tennisanlage-roemerquelle.de/


Auf unserer Seite finden Sie viele Informationen über die Anlage. Ausserdem zahlreiche weitere Service Informationen, wie z.B. Anfahrt oder das Trainingsangebot.

Hallenordnung, Geschäfts – und Spielbedingungen

1. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Mit Betreten des Geländes durch Mieter und Besucher werden unsere Hallenordnung, Geschäfts- und Spielbedingungen wirksam. Die Sporteinrichtungen dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke benutzt werden. Tennisplätze dürfen von bis zu vier Spielern zur gleichen Zeit bespielt werden. Die Halle darf nur mit Sportkleidung und mit profillosen, sauberen Tennisschuhen betreten werden. Zum Umkleiden sind die hierfür vorgesehenen Räume, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird, zu benutzen. Wertgegenstände sollten hier nicht abgelegt werden. Der Zutritt zu den Umkleideräumen und zur Halle ist neben Vermieter und seinen Bevollmächtigten nur Mietern und deren Mitspielern gestattet. Besucher- insbesondere Kinder- sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. In der Halle ist Essen, Trinken und Rauchen strengstens untersagt. Alle Einrichtungen der Tennishalle mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden- bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter- verantwortlich, soweit die Schäden nicht nachweislich ohne deren Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Auf dem gesamten Gelände ist jede Verkaufstätigkeit ohne Genehmigung des Vermieters untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

2. Spielzeit

Die Tennishalle ist ganzjährig, täglich von 8.00 – 23.00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Eine Tennisspielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde und beträgt 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Anlageuhr. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten Plätze unberechtigt bespielt werden, so ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis, unabhängig von der Benutzungsdauer zu zahlen Der Vermieter behält sich vor, aus internen Gründen die zugeteilte Platznummer während der Spielzeit zu ändern bzw. zugeteilte Plätze gegen Gutschrift für besondere Zwecke, z.B. Turniere oder Reparaturen etc. in Anspruch zu nehmen.

3. Hallen-Buchungen

Buchungen können telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. Abonnement-Betrieb Im Abonnement Betrieb werden einzelne Stunden zu feststehenden Wochentagen und Uhrzeiten pro Saison vermietet. Die jeweiligen Mietpreise werden durch Veröffentlichung der Preislisten bekannt gegeben. Die Miete ist für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im voraus zu bezahlen, und zwar für die Wintersaison bis spätestens 1. September und für die Sommersaison bis spätestens 1.April des laufenden Jahres. Sollte der Rechnungs Gesamtbetrag nicht rechtzeitig eingehen, ist nur der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Mietvertrag bei Beginn oder während der Spielzeit abgeschlossen, dann erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages die Rechnungsstellung. Bei Rücktritt vom Mietvertrag –bis spätestens 30 Tagen vor Saisonbeginn- wird eine Buchungsgebühr von Euro 60.00 fällig. Bei späterem Rücktritt und keiner Weitervermietung des Platzes werden die anteilmäßigen Kosten fällig. Mit der Buchung hat der Mieter die Hallenordung, Geschäfts- und Spielbedingungen des TENNIS- CENTERS RÖMERQUELLE anerkannt und ist zur Zahlung des vollen Betrages verpflichtet, unabhängig davon, ob der Platz benutzt wird. Der Unterzeichner des Vertrages verpflichtet sich den Gesamtbetrag in einer Summe zu bezahlen.

4. Hallenbeleuchtung

Die Beleuchtung der Hallenplätze ist im Winterhalbjahr im Preis eingeschlossen. Im Sommerhalbjahr wird die Beleuchtung durch Münzeinwurf der Spieler geschaltet.

5. Trainertätigkeit

Die Trainertätigkeit ist nur mit besonderer schriftlicher Genehmigung erlaubt.

6. Hausrecht/ Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtige üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Sportanlage bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen . Die Mieter verpflichten sich, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Hallenordnung/ Geschäfts- und Spielbedingungen anerkennen.

7. Zuwiderhandlungen

Die Verletzung der Hallenordnung/ Geschäfts- und Spielbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
 
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